Nutzungsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von InCatch, bestehend aus der App für iPhone und Android und dem CMS im Browser.
1. Anbieter und Geltung
Anbieter ist Martin Carracedo, Einzelunternehmung, Schmiedackerweg 3b, 5612 Villmergen, Schweiz (nachfolgend «Anbieter»). Die Kontaktangaben stehen im Impressum.
Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und Organisationen (nachfolgend «Kunde»), nicht an Konsumentinnen und Konsumenten. Mit der Registrierung und der Nutzung gelten diese Bedingungen.
2. Leistungen
InCatch unterstützt Bauleitungen und Bauunternehmen beim Erfassen, Zuweisen und Nachverfolgen von Mängeln, Schäden und Regieaufträgen sowie beim Führen von Baujournalen und Abnahmeprotokollen. Dazu gehören Grundrisse mit Positionsmarkierungen, manuelle Standorte, Fotodokumentation und Fotogalerie, Kommentare, Änderungsverläufe, Vertrags- und Fristangaben, im Produkt erfasste Unterschriften, Berichte als PDF und Excel sowie der gesondert ausgelöste Versand an Beteiligte. Der optionale InCatch-Assistent unterstützt mit Bedienungshilfe, berechtigten Datenabfragen und Entwurfsvorbereitung gemäss Ziffer 14.
Die Anzahl der Fotos, die der Kunde erfasst, ist nicht beschränkt.
Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der Kern des Angebots erhalten bleibt.
3. Registrierung und Benutzer
Die Registrierung erfolgt im CMS durch eine vertretungsberechtigte Person des Kunden. Die Angaben müssen wahr und vollständig sein.
Der Kunde lädt seine Mitarbeitenden und Unternehmer als Benutzer ein. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist für die Handlungen seiner Benutzer verantwortlich.
Unternehmer werden pro Projekt eingeladen und sehen nur die Einträge, die ihnen zugewiesen sind. Für die Nutzung durch eine Unternehmung gilt der Unternehmungspreis gemäss Ziffer 4. Unbegrenzt viele zugeordnete Mitarbeitende sind darin enthalten; weitere Einladungen verursachen kein zusätzliches Benutzerentgelt. Bei Aktivierung einer Kontaktperson wird der dafür vorgesehene Unternehmungszugang mit der Rolle Unternehmeradmin eingerichtet.
4. Projekte, Preis und Zahlung
Für die Bauleitung beträgt der Preis CHF 29.80 pro Projekt und Kalendermonat. Für eine Unternehmung beträgt der Preis CHF 9.80 pro Unternehmung, Projekt und Kalendermonat, einschliesslich unbegrenzt vieler zugeordneter Mitarbeitender. Massgeblich sind die im jeweiligen kostenpflichtigen Bestell- oder Aktivierungsschritt ausgewiesenen Leistungen und Beträge. Die Abo-Abrechnung erfolgt in CHF; die wählbare Projektwährung betrifft Regie-Materialkosten und rechnet bestehende Beträge nicht um. Der Anbieter ist derzeit nicht im MWST-Register eingetragen und weist keine MWST aus. Die Verrechnung beginnt mit dem kostenpflichtigen Start des Projekts. Für den ersten angebrochenen Kalendermonat wird unabhängig vom Startdatum der volle Monatspreis fällig; eine zeitanteilige Reduktion erfolgt nicht. Bis zum kostenpflichtigen Start ist keine Zahlung fällig.
Die Zahlung wird über Stripe abgewickelt. Der erste Monatspreis wird beim kostenpflichtigen Start fällig, die weiteren monatlichen Entgelte jeweils am 1. des Kalendermonats. Es gibt keine Testzeit. Beispiel: Bei einem Start am 30. Oktober werden CHF 29.80 für Oktober fällig; am 1. November werden weitere CHF 29.80 für November fällig. Die Kündigung erfolgt im CMS über «Projekt schliessen» gemäss Ziffer 11.
Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach einer Mahnung den Zugang zum betroffenen Projekt sperren.
5. Inhalte und Verantwortung des Kunden
Für alle Inhalte, die der Kunde und seine Benutzer in InCatch erfassen, ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Dazu gehören Einträge, Texte, Fotos, Kommentare, Journale, Stammdaten, Namen und Kontaktangaben.
Der Kunde stellt sicher, dass die Inhalte rechtmässig sind und keine Rechte Dritter verletzen, und holt die nötigen Einwilligungen ein, zum Beispiel für Personen auf Fotos.
Der Anbieter prüft die Inhalte nicht. Er darf Inhalte sperren oder entfernen, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind oder wenn eine Behörde es verlangt.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden oder seiner Benutzer beruhen.
6. Nutzungsrechte
Der Anbieter behält alle Rechte an der Software, am Namen und am Logo InCatch. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den Dienst für den eigenen Betrieb zu nutzen.
Die Inhalte des Kunden bleiben beim Kunden. Der Anbieter darf sie nur bearbeiten, um den Dienst zu erbringen.
7. Datenschutz und Datenhaltung
Verantwortlich für die Personendaten, die der Kunde und seine Benutzer in InCatch erfassen, ist der Kunde. Er entscheidet, welche Daten er zu welchem Zweck erfasst, und trägt die Verantwortung dafür, dass die Bearbeitung rechtmässig ist. Dazu gehört, betroffene Personen wie Mitarbeitende, Unternehmer, Bauherrschaft und Personen auf Fotos zu informieren und ihre Rechte zu wahren.
Der Anbieter stellt die technische Plattform bereit. Er bearbeitet die Daten des Kunden nur, um den Dienst nach diesen Bedingungen zu erbringen und nach den Weisungen, die sich aus der Nutzung der Funktionen ergeben (Auftragsbearbeitung). Er nutzt die Inhalte nicht für eigene Zwecke.
Für die Speicherung der Projektinhalte ist eine verfügbare Firebase-/Google-Cloud-Region in der Schweiz vorgesehen. Eine ausschliessliche Speicherung und Bearbeitung sämtlicher Daten in der Schweiz wird nicht zugesichert: Einzelne Dienste, insbesondere Authentifizierung, Zahlungsabwicklung, Support und technische Betriebsdaten, können eine Bearbeitung im Ausland erfordern. Die tatsächlich eingesetzten Dienste, Bearbeitungsländer und erforderlichen Schutzmassnahmen werden in der Datenschutzerklärung und der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung beschrieben. Gesetzliche Anforderungen an Bekanntgaben ins Ausland bleiben verbindlich.
Zur Sicherheit der Daten siehe Ziffer 8.
Stellt der Anbieter eine Verletzung der Datensicherheit fest, informiert er den Kunden so rasch wie möglich. Meldungen an Behörden und an betroffene Personen sind Sache des Kunden.
Die Verantwortung des Anbieters für die sorgfältige Auswahl und Einbindung seiner Dienstleister sowie seine eigenen gesetzlichen Datenschutzpflichten bleiben bestehen. Für die Haftung gilt Ziffer 10. Der Kunde kann zusätzlich eigene Exporte seiner Projektinhalte erstellen.
Für die Daten, die der Anbieter für Registrierung, Verrechnung und Kundenkontakt selbst bearbeitet, zum Beispiel Name, Firma, E-Mail und Zahlungsangaben, gilt die Datenschutzerklärung https://www.incatch.ch/datenschutz.
8. Sicherheit
Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der von ihm betriebenen Plattform um und überprüft diese im Rahmen seiner Verantwortung. Firebase und Google Cloud stellen die zugrunde liegende Infrastruktur bereit; die Nutzung dieser Dienstleister hebt die eigenen Pflichten des Anbieters nicht auf.
Eine vollständig störungsfreie oder gegen sämtliche Angriffe geschützte Plattform kann nicht zugesichert werden. Sicherheitsmassnahmen werden unter Berücksichtigung des Risikos und der technischen Entwicklung angepasst.
Die Verantwortung ist so verteilt: Google ist für die Infrastruktur zuständig. Der Anbieter richtet die Plattform im Rahmen der bei Firebase verfügbaren Mittel ein, insbesondere mit Anmeldung, Zugriffsregeln, Trennung der Daten jeder Firma und einem Rechtekonzept. Der Kunde ist für den sicheren Umgang mit seinen Zugängen, Geräten und Benutzern verantwortlich.
Zugänge: Der Kunde wählt sichere Passwörter, gibt Zugangsdaten nicht weiter und vergibt Rechte nur so weit, wie sie nötig sind. Er entfernt oder sperrt Benutzer, die nicht mehr berechtigt sein sollen, zum Beispiel ausgetretene Mitarbeitende oder Unternehmer nach Abschluss ihrer Arbeiten.
Geräte: Daten, die ohne Netz erfasst werden, liegen bis zur Synchronisierung auf dem Gerät. Der Kunde sorgt für eine Gerätesperre und aktuelle Software und meldet den Verlust eines Geräts umgehend, damit der Zugang gesperrt werden kann.
Berichte und Versand: Wohin der Kunde Berichte, PDF-Dateien oder Einträge sendet, etwa per E-Mail oder Nachrichtendienst, entscheidet er selbst. Für die Sicherheit dieser Kanäle sind deren Anbieter und der Kunde verantwortlich.
Missbrauch: Es ist untersagt, Schutzmassnahmen zu umgehen, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen, Schadsoftware einzubringen, den Dienst zu überlasten oder ihn automatisiert in grossem Umfang abzufragen. Bei Verstössen oder Verdacht auf Missbrauch darf der Anbieter Zugänge vorläufig sperren.
Meldungen: Verdacht auf Missbrauch, ein verlorenes Gerät oder eine Sicherheitslücke meldet der Kunde unverzüglich an hello@incatch.ch. Sicherheitslücken sind vertraulich zu behandeln, bis sie behoben sind. Der Anbieter informiert den Kunden bei einem Sicherheitsvorfall so rasch wie möglich (siehe Ziffer 7).
Für Schäden aus Sicherheitsvorfällen gelten die Haftungsbestimmungen in Ziffer 10; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
9. Verfügbarkeit, Offline-Betrieb und Datensicherung
Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, kann aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten und Störungen bei Dritten, insbesondere bei Google, bleiben vorbehalten.
Einträge, die ohne Netz erfasst werden, liegen bis zur Synchronisierung auf dem Gerät des Benutzers. Der Kunde sorgt dafür, dass die App danach mit dem Netz verbunden wird. Lokale Speicherung allein ist noch keine bestätigte Übernahme auf dem Server. Vor Abmeldung, Neuinstallation oder Gerätewechsel sind ausstehende Übertragungen zu prüfen. Erneute Übertragungen werden über gleichbleibende Kennungen zugeordnet; auftretende Versionskonflikte sind zu klären. Für eine Haftung gilt Ziffer 10; zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Automatisch übernommene Angaben, zum Beispiel das Wetter im Baujournal, sind zu prüfen und lassen sich von Hand ändern. Der Assistent sowie Versand-, Zahlungs- und weitere Online-Funktionen benötigen eine Verbindung. Bereits lokal geladene Dateien können offline verfügbar sein; alle Projektdateien werden nicht automatisch vollständig auf jedes Gerät übertragen.
10. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Absicht oder grober Fahrlässigkeit sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. Dies gilt insbesondere für eine zwingende Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind im gesetzlich zulässigen Umfang mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn und Betriebsunterbrechungen. Diese Ausschlüsse gelten nicht für die im vorstehenden Absatz vorbehaltenen Haftungsfälle.
InCatch unterstützt die Dokumentation und Zusammenarbeit. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, gesetzliche und vertragliche Fristen einzuhalten sowie Mängelanzeigen und andere rechtlich erhebliche Mitteilungen in der erforderlichen Form an die richtigen Empfänger zu richten. Die Erfassung eines Eintrags ersetzt diese Schritte nicht automatisch. Über die Beweiskraft von Aufzeichnungen und Berichten entscheidet die zuständige Stelle.
Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle bei beigezogenen Dienstleistern führen nicht automatisch zum Ausschluss der Haftung des Anbieters. Massgeblich sind seine gesetzliche und vertragliche Verantwortung und die vorstehenden Bestimmungen.
11. Dauer, Kündigung und Löschung
Der Vertrag gilt pro Projekt. Die Funktion «Projekt schliessen» im CMS gilt als Kündigung auf das Ende des laufenden Kalendermonats. Für den Folgemonat fällt kein weiteres monatliches Entgelt an. Der Zugriff auf das Projekt wird bereits am Kalendertag nach dem Schliessen um 00:00 Uhr gesperrt, auch wenn der bezahlte Kalendermonat noch nicht abgelaufen ist. Massgeblich ist die Zeitzone Europe/Zurich. Für die verbleibenden Tage des laufenden Monats erfolgt keine anteilige Rückerstattung; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Beispiel: Wird das Projekt am 30. Oktober geschlossen, wird der Zugriff am 31. Oktober um 00:00 Uhr gesperrt; das Vertragsverhältnis endet am 31. Oktober zum Monatsende.
Der Kunde muss benötigte Projektinhalte rechtzeitig vor der Zugriffssperre exportieren. Die Zugriffssperre ist von der endgültigen Löschung der gespeicherten Projektinhalte zu unterscheiden. Nach Projektabschluss werden die Inhalte 30 Tage nach Betätigung von «Projekt schliessen» gelöscht. Für einzelne in den Papierkorb verschobene Datensätze gilt die gesonderte Wiederherstellungsfrist von 30 Tagen; diese begründet keinen weiteren Projektzugriff nach dessen Sperre. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Abrechnungsunterlagen, bleiben vorbehalten.
Eine Pausierung von Projekten oder der monatlichen Abrechnung ist nicht vorgesehen. Geschlossene Projekte können innerhalb von 30 Tagen nach dem Schliessen wiedereröffnet werden, solange ihre Inhalte noch nicht gelöscht sind. Bei der Wiedereröffnung wird die Löschfrist aufgehoben und die Abrechnung fortgesetzt. Läuft das bisherige Abo noch, wird dessen Kündigung aufgehoben; für denselben bereits bezahlten Monat fällt kein erneuter Monatspreis an. Ist das Abo bereits beendet, ist ein erneuter kostenpflichtiger Start durch den Inhaber erforderlich: Für den Monat der Wiedereröffnung gilt der volle Monatspreis, danach erfolgt die Abrechnung wieder jeweils am 1. des Monats. Der Projektzugriff wird in diesem Fall erst nach bestätigter Zahlung wieder freigegeben.
Das Recht beider Seiten zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
12. Änderungen dieser Bedingungen
InCatch kann diese Bedingungen für die Zukunft einseitig anpassen, soweit sachliche Gründe wie Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen der angebotenen Leistungen dies rechtfertigen. Änderungen dürfen den vereinbarten Vertragszweck nicht grundlegend verändern und gelten nicht rückwirkend.
Wesentliche Änderungen, insbesondere Preisänderungen oder Änderungen zulasten des Kunden, werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Der Zeitpunkt wird so gewählt, dass der Kunde vorher durch «Projekt schliessen» auf ein Monatsende kündigen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Bedingungen. Kann die ordentliche Kündigung ausnahmsweise nicht rechtzeitig wirksam werden, erhält der Kunde ein Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Der Kunde kann die Bedingungen nicht einseitig ändern. Individuelle Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von InCatch. Soweit für eine Änderung eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist oder sie nicht vom vereinbarten Änderungsrecht erfasst wird, wird diese gesondert eingeholt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das für den Sitz des Anbieters in Villmergen, Schweiz, zuständige Gericht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
14. InCatch-Assistent und Prüfung von Ergebnissen
Der optionale KI-Assistent steht Inhabern und Bauleitern zur Verfügung, sobald mindestens ein berechtigtes Projekt aktiv ist. Im Portal ist seine Anzeige standardmässig eingeschaltet und im Profil deaktivierbar; in der mobilen App ist sie standardmässig deaktiviert und kann im Profil aktiviert werden. Die übrigen InCatch-Funktionen sind ohne Nutzung des Assistenten bedienbar. Die Verfügbarkeit kann durch Berechtigungen, Verbindung, Wartung sowie Schutz- und Verbrauchslimiten eingeschränkt sein. Die Schaltfläche allein löst keine Übermittlung von Chatinhalten aus.
Der Assistent erklärt die Bedienung, bietet Navigation zu vorhandenen Ansichten, liest im Rahmen der Benutzerrechte Projektdaten und kann Mängel, Schäden, Regieaufträge, Baujournale und Abnahmeprotokolle als ungespeicherte Entwürfe vorbereiten. Aktionen wie Öffnen und PDF-Export erfolgen über die angebotenen Schaltflächen. Ein vorbereiteter Entwurf ist erst gespeichert, nachdem der Benutzer ihn im normalen Formular geprüft und gespeichert hat. Der Assistent führt in der aktuellen Anbindung keine eigenständigen Einladungen, Rechteänderungen, Löschungen, Unterschriften, E-Mail-Versände, Zahlungen oder Projektabschlüsse durch.
KI-Antworten können falsch, veraltet oder unvollständig sein. Der Benutzer prüft insbesondere Personen, Unternehmungen, Standorte, Mengen, Beträge, Termine, Vertragsangaben und vorgeschlagene Texte vor Übernahme oder Weitergabe. Der Assistent ersetzt keine rechtliche, bautechnische oder andere fachliche Prüfung. Die Dokumentation und eine im Produkt gezeichnete Unterschrift gewährleisten für sich allein weder eine bestimmte gesetzliche Signaturqualität noch die Wirksamkeit einer Abnahme, Mängelanzeige oder Fristwahrung. Gesetzliche und vertragliche Formerfordernisse sind gesondert zu beachten. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 10.
Die Verarbeitung von Chatfragen und passenden Projektinformationen durch OpenAI ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Der Kunde stellt sicher, dass seine Benutzer nur Inhalte eingeben, die sie für diesen Zweck bearbeiten lassen dürfen. Sicherheits-, Zugriffs- und Verbrauchsbeschränkungen dürfen nicht umgangen werden. Eine spätere gesonderte Vergütung oder wesentliche Änderung dieser Funktion setzt die entsprechende vertragliche Grundlage voraus; die blosse Anzeige des Assistenten löst keine separate Bestellung aus.
Stand: 29.10.2026