Nutzungsbedingungen

1. Vorwort

Die appsolut gmbh in Zürich, (im Folgenden kurz „appsolut“) konzipiert, vertreibt und verwaltet mobile und webbasiert Applikationen in unterschiedlichen Bereichen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen und deren Aufgaben. Die appsolut gmbh behaltet sich vor zukünftig weitere Apps zu vertreiben oder Beratungsmandate anzunehmen, welche diesen AGB’s unterliegen.

Aktuelle Produkte von appsolut, die diesen AGB’s unterliegen:

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen appsolut und Kunden von appsolut gmbh. Kunden von appsolut sind Unternehmen im Sinne des Obligationenrechts.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen appsolut und Kunden von appsolut, sei es auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Basis (wie etwa im Zuge von einer möglichen Testphase). appsolut erbringt seine Leistungen auf Grundlage dieser AGB. Die bloße Inanspruchnahme von Leistungen von appsolut durch den Kunden bewirkt, dass die gegenständlichen AGB einer solchen Geschäftsbeziehung zugrunde gelegt werden.

2.2 Ergänzend zu diesen AGB gelten die aktuellen Lizenzpreise von appsolut, welche auf der jeweiligen Produktseite veröffentlicht sind, sowie sonstige allenfalls individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen in schriftlicher Form.

2.3 Sollte der Kunde selbst über AGB verfügen, bestätigt der Kunde durch Inanspruchnahme der Leistungen von appsolut, dass auf die Vertragsbeziehung zwischen appsolut und dem Kunden nur diese gegenständlichen AGB zur Anwendung kommen. Sollte der Kunde über eigene AGB verfügen, kommen diese abweichenden AGB nur dann zur Anwendung, wenn appsolut dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2.4 Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform (Unterschrift). Formlose Erklärungen von appsolut (auch per E-Mail) sind nicht bindend.

2.5 appsolut ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der E-Mail schriftlich zu widersprechen. Die Änderung gilt als anerkannt und verbindlich, wenn der Nutzer der Änderung zugestimmt oder ihr nicht innerhalb der Vier-Wochenfrist widersprochen hat. appsolut weist in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert auf diese Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerspruchs hin.

3. Leistungen von appsolut gmbh

3.1 appsolut stellt dem Kunden ein System für Abwicklung von Geschäftstätigkeiten zur Verfügung. Der Kunde profitiert von einer laufenden Weiterentwicklung des Produkts und anerkennt im Gegenzug, dass temporär Wartungszeiten im Zuge von Updates und Upgrades auftreten können.


3.2 appsolut behält sich vor, das Produkt sowie sämtliche Spezifikationen des Produktes aus technischen oder betrieblichen Gründen einzustellen. appsolut wird diese Einstellung dem Kunden mindestens einem Monat vor ihrem Inkrafttreten zumindest per E-Mail mitteilen.

3.3 appsolut ist nur für die von appsolut selbst erbrachten Leistungen verantwortlich. Sollte der Kunde einen Dritten – aus welchen Gründen auch immer – beiziehen (eine solche Beiziehung bedarf jedenfalls der vorhergehenden schriftlichen Bestätigung von appsolut), entstehen beim Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber appsolut.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine technischen Einrichtungen, Software oder sonstige Daten zu verwenden, die zu einer Beeinträchtigung des Systems von appsolut führen könnten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, eigenhändig Änderungen am Produkt vorzunehmen ausser es wurde explizit mit appsolut vereinbart.

4.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter von appsolut zur Verfügung gestellte Produkte sorgfältig behandelt. Der Kunde haftet gegenüber appsolut für jeden durch den Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen und Unternehmen mutwillig oder fahrlässig entstandenen Schaden.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Produkte von appsolut nicht missbräuchlich zu verwenden, nicht Dritten zu überlassen, nicht zu verkaufen oder sonst nicht damit zu
handeln.

4.4 Der Kunde hat die Produkte von appsolut sorgsam zu behandeln und derart aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugriff hierauf haben. Der Kunde haftet gegenüber appsolut für sämtliche Schäden bei Verletzung von ihn treffenden Pflichten.

4.5 Sofern eine Sperre der Produkte des Kunden, die er von appsolut bezieht, aufgrund von ihm zu vertretender Ereignisse erfolgt, haftet der Kunde neben den hierfür anfallenden Kosten auch weiter für die ihn laut Vertrag treffenden Kosten gegenüber appsolut.

4.6 Der Kunde stimmt zu von appsolut im Außenauftritt als Referenzkunde genannt zu werden. Es wird festgehalten, dass appsolut die Verwendung von Kundenlogos, Projektdaten, etc. vor der Veröffentlichung mit dem Kunden abstimmt.

5. Nutzungsbedingungen

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, das von appsolut zur Verfügung gestellte Produkt nur im Einklang mit diesen AGB zu verwenden und den bereitgestellten Dienst bzw. Speicherplatz insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung gesetzeswidriger Inhalte zu verwenden.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber appsolut die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu übernehmen.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich weiter, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen oder von anderen in Anspruch nehmen zu lassen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für appsolut sicherheits- oder betriebsgefährdend ist.

5.4 appsolut haftet in keinem Fall für sämtliche Ansprüche von Dritten, aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtungen.

6. Leistungsstörungen

6.1 appsolut stellt dem Kunden das Produkt zur Verfügung. appsolut haftet nicht für Leistungsstörungen und dadurch verursachte unmittelbare oder mittelbare Schäden beim Kunden. Insbesondere kann es aufgrund von Verbindungsfehlern (mögen diese in der Systemlandschaft von appsolut liegen oder auch nicht) oder auch erforderlichen Wartungsarbeiten durch appsolut zu Leistungsstörungen kommen.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, appsolut unentgeltlich bei der Behebung von Leistungsstörungen behilflich zu sein. Der Kunde wird appsolut über mögliche Leistungsstörungen so schnell wie möglich in Kenntnis setzen, damit eine Behebung möglichst zeitnah durchgeführt werden kann.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit keine Beeinträchtigungen der Leistungen von appsolut eintreten.

6.4 appsolut kann nicht ausschließen, dass es insbesondere aufgrund von Beeinträchtigungen im Rahmen der Internetverbindungen des Kunden im Zuge von Synchronisierungsvorgängen zu Datenverlusten bzw. sonstigen Beeinträchtigungen kommt. appsolut haftet hierfür nicht, unabhängig von einem allfälligen Verschulden auf Seiten von appsolut oder einer seiner Partner.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 appsolut übernimmt keine Gewährleistung und Haftung im Falle des Ausfalles des Produktes, dies unabhängig von der Ursache des Ausfalles.

7.2 appsolut haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden auch bei leichter Fahrlässigkeit.

7.3 appsolut haftet nicht für Schäden an Endgeräten des Kunden, Drittschäden oder mittelbare Schäden wie etwa einem entgangenen Gewinn. Ausdrücklich ausgeschlossen wird auch die Gewährleistung und Haftung für Schäden des Kunden infolge Verzögerung von Projekten infolge nicht oder mangelhafter Leistungen der Produkte von appsolut. Keine Haftung von appsolut ist ebenso für ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegeben.

7.4 appsolut haftet nicht für Schäden und Mängel durch Änderungen der Software, Änderungen der notwendigen System-Einstellungen oder Anwendungsfehlern.

7.5 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Produkte auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

7.6 Die Endgeräte des Kunden und die Internetverbindung sind nicht Leistungsgegenstand von appsolut. appsolut haftet nicht für Schäden und Mängel, die nicht in ihrem Systembereich liegen (insbesondere Störungen der öffentlichen Kommunikationsnetze, mangelnde Systemvoraussetzungen, etc.). Aktuelle Systemvoraussetzungen zur Nutzung von InCatch finden sich auf www.incatch.ch.

8. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Dokumentation

8.1 Soweit dem Kunden von appsolut Produkte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Produkten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, jederzeit einseitig durch appsolut entziehbare beschränkte Recht zu, die Produkte in unveränderter Form zu benutzen.

8.2 Für dem Kunden von appsolut überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes 8. die jeweiligen Bestimmungen des Herstellers dieser Produkte.

8.3 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Produkte übertragen. Insbesondere erwirbt der Kunde keine wie immer gearteten Rechte am Produkt, insbesondere keine Marken-, Patent- oder sonstigen Immaterialgüterrechte.

8.4 Alle dem Kunden von appsolut überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Produkten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

9. Geheimhaltung

9.1 Der Kunde sichert appsolut zu, alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder Aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

9.2 Die von appsolut beigezogenen Partner gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

9.3 Verstöße gegen die Geheimhaltungsverpflichtung führen dazu, dass der Kunde gegenüber appsolut für sämtlichen Schaden haftbar ist.

10. Dauer und Kündigung

10.1 Verträge werden zwischen appsolut und dem Kunden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – befristet nach Auswahl der Projektlaufzeit abgeschlossen. Der Kunde verzichtet auf eine Kündigung des Vertrages für den Zeitraum wie in den Produktbeschreibungen oder individuellen Vereinbarungen festgehalten.

10.2 Sowohl appsolut als auch der Kunde können unbefristet geschlossene Verträge zum Ende der verrechneten Periode kündigen. Die Kündigung erfolgt entweder mit dem Abschluss der Projektlaufzeit oder in schriftlicher Form an appsolut, durch einen vom Kunden eingesetzten und berechtigten Benutzer. Je nach Zahlungsart, ändert sich die Kündigungsfrist, wie folgt:

– Kreditkarte oder Paypal (1 Monat)

– Rechnung oder Banküberweisung (12 Monate)

10.3 Eine außerordentliche Kündigung durch appsolut mit sofortiger Wirkung – stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen appsolut zu – ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen möglich:

10.3.1 Der Kunde macht unvollständige oder unrichtige Angaben oder erbringt geforderte Nachweise nicht.

10.3.2 Der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug im Ausmaß von 14 Tagen; eine Nachfristsetzung ist nicht erforderlich;

10.3.3 Es besteht der begründete Verdacht, dass Leistungen missbräuchlich verwendet werden – auch von Dritten.

11. Urheberrecht

11.1 Alle Eigentums- und Urheberrechte sowie gewerblichen Schutzrechte an der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und “Applets”, die in dem Softwareprodukt enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie der Software liegen bei appsolut oder Partner von appsolut. Die Software ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.

11.2 Nutzung der App: Der Kunde darf die native App, welche auf den Endnutzergeräten installiert wurde nur gemäß den Vorgaben seines Vertragspartners für diesen Dienst und nur in Verbindung mit gegenständlichen Services verwenden.

11.3 Sicherungskopien: Der Kunde darf keine Sicherungskopie von der nativen App machen.

11.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die App zurück zu entwickeln, zu dekomponieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insofern) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet.

11.5 Übertragungsbeschränkungen: Der Kunde darf die Software weder an Dritte lizenzieren, noch eine Unterlizenz dafür verteilen, nicht verleihen, durch Leasing oder anderweitig übertragen. Der Endbenutzer ist nicht berechtigt direkt oder indirekt die Software zu übertragen oder an Dritte zu vertreiben.

11.6 Die temporäre Vergabe von Subunternehmer-Zugängen entsprechend der Produktbeschreibung wird allenfalls gewährt.

12. Informationspflichten

12.1 Der Kunde wird appsolut unverzüglich über allfällige Änderungen in der Anschrift oder sonstigen wesentlichen Informationen in Kenntnis setzen. Sollte der Kunde dies unterlassen haben, gelten die Erklärungen von appsolut auch dann als zugestellt, wenn an die zuletzt gültigen Kommunikationsmöglichkeiten zugestellt wurde.

12.2 Der Kunde akzeptiert, dass appsolut dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen auch per E-Mail, SMS oder anderen elektronischen Medien zusenden kann (dies gilt auch für Rechnungen, allfällig werden diese elektronisch signiert, um den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu entsprechen). Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Kunde diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen kann.

12.3 Nicht eingeschriebene Post gilt innerhalb von 2 Werktagen nach Aufgabe als zugegangen.

13. Zahlungsbedingungen und sonstige finanziellen Konditionen

13.1 Sämtliche Beträge verstehen sich (sofern nicht anders angegeben) jeweils exklusive der aktuell anwendbaren Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben.

13.2 Grundentgelte werden für die jeweilige Abrechnungseinheit im Voraus verrechnet.

13.3 Entgeltforderungen sind entsprechend den Bedingungen des Paymentprovider – sofern nichts Anderes ausgewiesen ist – fällig.

13.4 Der Kunde trägt alle mit der Überweisung verbundenen Bankspesen und sonstige Gebühren.

13.5 Wechselt der Kunde die Zahlungsdaten wie z.B. Kreditkarten, PayPal oder Daueraufträge ohne Ankündigung – und wird somit eine Entgeltung unmöglich – kann appsolut nach 14 Tage den Zugang zum Produkt sperren. Auf ein Mahnwesen oder Inkasso wird bewusst verzichtet.

13.6 Ein Abzug von Skonto ist ausgeschlossen und wird nicht gewährt.

13.7 Zahlungen des Kunden werden immer auf die älteste Schuld angerechnet.

13.8 appsolut ist berechtigt, die Preise für seine Produkte einseitig angemessen anzuheben und wird den Kunden darüber rechtzeitig, zumindest aber 1 Monat im Voraus, informieren.

13.9 Eine Aufrechnung des Kunden mit Forderungen gegen appsolut ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

14. Weitere Bestimmungen

14.1 Jede Verfügung des Kunden über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch appsolut. appsolut ist jedoch berechtigt, Verträge auch ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall gelten diese AGB weiterhin für das Vertragsverhältnis, sofern von appsolut nicht anders einseitig festgelegt.

14.2 appsolut ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

14.3 Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht, auch dann, wenn die Anwendung des Produktes im Ausland erfolgt oder jeglicher andere Bezug zum Ausland hergestellt wird. Ausgeschlossen sind die im schweizerischen Recht vorgesehenen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht.

14.4 Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Erfüllungsort ist ebenso im örtlichen sachlich zuständigen Gericht.